Redaktion/PM, 16.03.2010
Verbraucherzentralen prüfen Kinderportale
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat kürzlich Webseiten für Kinder geprüft. Das Resultat: Redaktionelle Inhalte und Werbung sind kaum voneinander zu unterscheiden.

Spielwebseiten überprüft
Bei der Überprüfung von Spielwebseiten für Kinder und Jugendliche, stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vielzahl an unzulässigen Vermischungen von Werbung und redaktionellen Inhalten fest. Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten zudem unzulässige Werbung. Gerd Billen, vzbv-Vorstand, kritisiert: "Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher". Untersucht wurde ein Querschnitt an Seiten, um Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind. Zudem sollte geklärt werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet. Elf Anbieter wurden daraufhin abgemahnt, in sechs Fällen haben die Anbieter bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, in zwei Fällen wird Klage eingereicht. Drei weitere Fälle werden noch außergerichtlich verhandelt.
Mangelnde Trennung von Werbung und Inhalten
Das größte Problem sei die unzureichende Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt. "Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärt Carola Elbrecht, beim vzbv für das Thema Verbraucherrechte in der digitalen Welt verantwortlich. So befänden sich Werbeanzeigen inmitten von Spielangeboten und seien teils selbst für Erwachsene kaum zu unterscheiden, sagte Elbrecht. Auch bei so genannten Pop-Up-Fenstern bestehen für den vzbv erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Werbeform auf Kinderseiten, ebenso wie bei Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist und nicht altersgerechten Verlinkungen.
Empfehlung: Kinderportale ohne Werbung
Als Resultat der Prüfung haben die Verbraucherschützer einen Forderungskatalog für Spieleplattformen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, entwickelt. Sie empfehlen, dass Kinderportale auf Werbung verzichten sollten. Ist dies für kommerzielle Portale nicht möglich, müssen für die entsprechenden Seiten besonders strenge Regeln gelten. "Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können. Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten", so Elbrecht.
Der vzbv fordert außerdem von den für die Prüfung zuständigen Gremien mehr Eigeninitiative: Institutionen wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Deutsche Werberat sollten nicht nur auf Beschwerden reagieren, sondern auch präventiv eingreifen.
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