"Recht auf Bildung für alle Kinder" für alle verständlich
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Publikation "Recht auf Bildung für alle Kinder" in so genannter "Leichter Sprache" vorgestellt. Der Text fasst die Position des Instituts für Menschenrechte zusammen und nennt die "Empfehlungen zur Umsetzung", die im Dezember 2009 erschienen ist.

Wer geht schon zur Schule, wenn die Abschiebung droht?
Mit Menschen ohne Papiere sind Menschen gemeint, deren Aufenthalt ausländerrechtlich nicht registriert beziehungsweise nicht dokumentiert ist. Sie besitzen weder einen Aufenthaltstitel noch eine ausländerrechtliche Duldung. Wie der Autor der Publikation, Hendrik Cremer betont, werden Mädchen und Jungen ohne Papiere in Deutschland ihr Menschenrecht auf Bildung in der Regel nur in Anspruch nehmen und von ihren Eltern auch nur dann zum Schulbesuch ermuntert werden, wenn sie und die Eltern dadurch nicht Gefahr laufen, abgeschoben zu werden.
Recht auf Bildung - unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Die Publikation "Recht auf Bildung für alle Kinder" macht deutlich, dass das Menschenrecht auf Bildung für alle Kinder gilt, unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus die Kinder haben. Darüber hinaus zeigt er auf, welche rechtlichen und politischen Änderungen notwendig sind, damit alle Kinder ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.
Informationen in kurzen, knappen Sätzen
Seit geraumer Zeit bietet das Deutsche Institut für Menschenrechte Publikationen und Website-Informationen in Leichter Sprache an. Texte in Leichter Sprache nutzen Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch viele andere an der Arbeit des Instituts Interessierte.
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