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Redaktion/PM, 17.08.2009

Portal zum Jugendschutz

Eltern, Erziehende und Beschäftigte im Handel oder in der Gastronomie finden Antworten auf konkrete Fragen zum Jugendschutz auf dem neuen Onlineportal des Bundesfamilienministeriums.

Als Siebenjähriger in einen Film ab zwölf Jahren?

Ihr siebenjähriger Sohn möchte in Ihrer Begleitung einen Film im Kino sehen, der erst ab zwölf Jahren freigegeben ist. Ist das erlaubt? Wenn Sie sich auch schon öfter Fragen in dieser Art gestellt haben, finden sie Antworten auf einem neuen Onlineportal des Bundesfamilienministeriums. Das Informationsportal "Jugendschutz aktiv" wendet sich an Eltern und Erziehende, die sich über rechtliche Fragen zu den Themen Medien, Alkohol und Zigaretten informieren wollen.


Gesetz kann nur wirken, wenn es alle kennen

"Kinder und Jugendliche wollen - und müssen - vieles ausprobieren. Allerdings können Minderjährige Gefahren nicht immer erkennen und richtig abschätzen. Deshalb ist es wichtig, klare Grenzen zu setzen", schreibt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in ihrem Grußwort: Ob Disco- oder Kneipenbesuch, Alkohol und Tabak, Filme oder Computerspiele – das Jugendschutzgesetz regelt detailliert was Kinder und Jugendliche ab welchem Alter dürfen und was nicht. Das beste Gesetz kann aber nur wirken, wenn seine Regelungen bekannt sind und beachtet werden. Neben Eltern und Erziehenden sollen auf dem Portal vor allem auch die Beschäftigten in Handel und Gastronomie sowie die Veranstalter von Festivals und Konzerten Informationen finden. Auf den Seiten werden nicht nur die wichtigsten Regeln erwähnt, sie erklären auch die Hintergründe und vermitteln Kontakte zu Beratungsangeboten und Anlaufstellen vor Ort, wenn es Probleme gibt.

Selbsttest und Jugendschutz-Rechner

In dem Abschnitt  "Jugendschutz aktiv" können Sie sich über die Aspekte und Regelungen des Jugendschutzes informieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen zu erweitern – beispielsweise durch einen Selbsttest (dem wir die Eingangsfrage entnommen haben). Praxisorientierte Antworten auf Fragen aus dem Alltag finden Väter und Mütter unter der Rubrik "Eltern fragen sich". Manches muss man als Eltern jedoch genau wissen: nach Altersstufen und Rubriken gestaffelt, gibt der "Jugendschutz-Rechner" exakte Antworten auf spezielle Fragen. Das Jugendschutzgesetz hält auch Definitionen bereit, die Ihnen als oft verwendete Begriffe im Alltag begegnen und für Sie als Eltern und Erziehende eine hohe Bedeutung haben. Die Rubrik "Aus der Praxis" gibt nicht nur begriffliche Klarheit sondern hält verschiedene praktische Hilfen bereit.

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